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Teil A dieses Textes gilt wortgleich für alle acht Module des Ökosystems und liegt jedem Download bei. Teil B nennt die Besonderheiten des jeweiligen Moduls — hier stellvertretend die des Kernmoduls.

Haftungsausschluss — PflegeDoku Pro

Diese Software wird unentgeltlich und quelloffen von einer Privatperson

bereitgestellt — ohne jede Gewährleistung und, soweit gesetzlich

zulässig, ohne jede Haftung. Wer sie einsetzt, tut das auf eigenes

Risiko und in eigener Verantwortung.

Teil A — Gemeinsame Bestimmungen für das gesamte Ökosystem

*Dieser Teil ist in allen Modulen des PflegeDoku-Pro-Ökosystems wortgleich. Er

wird aus einer gemeinsamen Vorlage erzeugt; modulbezogene Hinweise stehen in

Teil B.*

A.1 Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für das gesamte PflegeDoku-Pro-Ökosystem und jeden

seiner Bestandteile: für jedes einzelne Modul, für den Quellcode, für alle

Installations-, Update-, Nachrüst- und Deinstallationsskripte, für die

mitgelieferte Dokumentation und für sämtliche erzeugten Ausgaben (Bildschirm,

PDF, Ausdrucke, Export- und Übertragungsdateien).

A.2 Wie diese Software bereitgestellt wird

Die Software wird von Benjamin Tobies als Privatperson entwickelt und

unentgeltlich sowie quelloffen unter der GNU Affero General Public License

Version 3 (AGPLv3) bereitgestellt.

ihre Aktualisierung erhoben.

Dienstleistung zustande. Es besteht **kein Auftrags-, Werk- oder

Dienstverhältnis** zwischen dem Herausgeber und den Anwendern.

Fehlerbehebung, Weiterentwicklung, Aktualisierungen, Sicherheitsupdates,

Verfügbarkeit oder Fortführung des Projekts.

Er erhält keinen Zugriff auf die Daten der Einrichtung; die Software läuft

ausschließlich auf deren eigenen Rechnern.

A.3 Keine Gewährleistung (AGPLv3 §§ 15, 16, 17)

Es gilt der Gewährleistungs- und Haftungsausschluss der Lizenz. Verbindlich ist

der englische Originalwortlaut in der beiliegenden Datei LICENSE:

15. Disclaimer of Warranty. THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE

EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. […] THE PROGRAM IS PROVIDED "AS IS"

WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND […] THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND

PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU.

>

16. Limitation of Liability. IN NO EVENT […] WILL ANY COPYRIGHT HOLDER […]

BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR

CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM

(INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF DATA […]).

>

17. Kann dieser Ausschluss nach örtlichem Recht keine Wirkung entfalten,

ist dasjenige örtliche Recht anzuwenden, das einem **vollständigen Verzicht auf

jede zivilrechtliche Haftung** im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten

kommt.

Sinngemäß auf Deutsch (unverbindliche Übersetzung): Die Software wird **ohne

jede Gewährleistung** überlassen — insbesondere ohne Zusicherung von

Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Richtigkeit,

Vollständigkeit, Aktualität, unterbrechungsfreier Verfügbarkeit oder Freiheit von

Fehlern und Schadsoftware. Das gesamte Risiko hinsichtlich Qualität und

Leistungsfähigkeit trägt der Anwender.

A.4 Haftungsausschluss im Einzelnen

Der Herausgeber haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden,

Nachteile, Aufwendungen oder Ansprüche gleich welcher Art, die aus der Nutzung,

der Nichtnutzung, dem Ausfall, einer Fehlfunktion, einer Fehlbedienung oder

einer Fehlinterpretation der Software entstehen. Das gilt für unmittelbare und

mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, und ausdrücklich

auch für die folgenden Bereiche:

Pflege und Behandlung

Mitarbeitenden oder Dritten

angezeigter Angaben getroffen wurden

Dokumentation

Dokumentation

Warnungen und Hinweise

Prüfungen und Aufsicht

Qualitätsprüfungen, Begutachtungen, Regelprüfungen, Anlassprüfungen und

Wiederholungsprüfungen

Veröffentlichungen von Prüfergebnissen

Zwangsgelder, Auflagen, Betriebseinschränkungen oder Untersagungen

Abrechnung und Vergütung

Leistungsnachweise, DTA-/EDIFACT-Übermittlungen und E-Rechnungen

Verjährungsverluste, Vorwürfe der Falschabrechnung

Personal, Arbeitszeit und Entgelt

Ausgleichsberechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, SEPA-Zahlungen,

Meldungen und Bescheinigungen

Mindestlohnrecht

Installation, Update und Betrieb

oder deren Abbruch — einschließlich der mitgelieferten Skripte

Berechtigungen oder Diensten des Rechners

Netzwerk, Virenschutz oder Systemaktualisierungen

Daten

von Daten, Datenbanken, Sicherungen, Schlüsseldateien und Ausdrucken

Folgen, einschließlich Melde- und Informationspflichten sowie Bußgeldern

Unlesbarkeit verschlüsselter Angaben

Betrieb allgemein

Rufschädigung, Vertragsstrafen und Ansprüche Dritter

Fassungen der Software. Die AGPLv3 gestattet ausdrücklich die Veränderung und

Weitergabe; für fremde Fassungen haftet ausschließlich, wer sie verändert oder

weitergegeben hat.

A.5 Verantwortung der einsetzenden Einrichtung

Die Einrichtung, die die Software einsetzt, trägt die alleinige Verantwortung

für:

einschließlich eines Probebetriebs mit Testdaten

durch qualifiziertes Personal

Ernstfall, einschließlich der Verschlüsselungsschlüssel

Heimrecht, Arbeitsrecht, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten)

nicht verfügbar ist

Vor dem Produktiveinsatz ist die Software zu prüfen. Wer sie ohne vorherige

Prüfung produktiv einsetzt, handelt auf eigenes Risiko.

A.6 Kein Medizinprodukt

Kein Bestandteil dieses Ökosystems ist ein Medizinprodukt im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Die Software dokumentiert, organisiert, zählt

und rechnet — sie bewertet keine Gesundheitszustände, stellt keine Diagnosen,

gibt keine Therapieempfehlungen und trifft keine medizinischen oder

pflegefachlichen Entscheidungen. Alle fachlichen Entscheidungen treffen

ausschließlich die qualifizierten Anwender.

A.7 Grenzen dieses Ausschlusses

Die vorstehenden Ausschlüsse gelten soweit gesetzlich zulässig. Unberührt

bleiben insbesondere:

Gesundheit**

werden können

Dieser Hinweis steht hier ausdrücklich, weil ein Ausschluss, der Unmögliches

behauptet, im Ernstfall wertlos wäre. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen

ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle

der unwirksamen tritt diejenige zulässige Regelung, die dem Ausschluss am

nächsten kommt (vgl. AGPLv3 § 17).

A.8 Verhältnis zur Lizenz

Bei Widersprüchen zwischen diesem Text und der AGPLv3 geht die AGPLv3 vor.

Dieser Text erläutert und ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht.

A.9 Herausgeber

Benjamin Tobies — Pflegedozi

Spierling 9, 25917 Stadum, Deutschland

info@pflegedozi.de · www.pflegedozi.de

Der Kontakt dient Fragen zum Projekt. Aus einer Antwort entsteht keine

Zusicherung, keine Gewährleistung und keine Haftungsübernahme.


Teil B — Hinweise zum Kernmodul „PflegeDoku Pro"

Das Kernmodul führt die Pflegedokumentation und stellt die zentrale

Schnittstelle bereit, aus der alle übrigen Module ihre Stammdaten beziehen.

behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegefachkräften. Das Modul

erfasst und zeigt an, was Menschen eingetragen haben; es beurteilt nichts.

administrative Hilfen auf Grundlage menschlich gesetzter Plandaten. Sie sind

keine Aussage über gesundheitliche Dringlichkeit und ersetzen keine

Übergabe, keine Visite und keine fachliche Einschätzung.

die übrigen Module eingeschränkt oder gar nicht. Die Einrichtung hat dafür ein

Ausweichverfahren vorzuhalten.

Sicherung, Wiederherstellbarkeit und Zugriffsschutz ist sie verantwortlich.


*Teil A wird aus einer gemeinsamen Vorlage erzeugt und ist in allen Modulen

des Ökosystems wortgleich. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.*


Benjamin Tobies — Pflegedozi · Spierling 9, 25917 Stadum · info@pflegedozi.de · pflegedozi.org