Diese Software wird unentgeltlich und quelloffen von einer Privatperson
bereitgestellt — ohne jede Gewährleistung und, soweit gesetzlich
zulässig, ohne jede Haftung. Wer sie einsetzt, tut das auf eigenes
Risiko und in eigener Verantwortung.
*Dieser Teil ist in allen Modulen des PflegeDoku-Pro-Ökosystems wortgleich. Er
wird aus einer gemeinsamen Vorlage erzeugt; modulbezogene Hinweise stehen in
Teil B.*
Diese Bestimmungen gelten für das gesamte PflegeDoku-Pro-Ökosystem und jeden
seiner Bestandteile: für jedes einzelne Modul, für den Quellcode, für alle
Installations-, Update-, Nachrüst- und Deinstallationsskripte, für die
mitgelieferte Dokumentation und für sämtliche erzeugten Ausgaben (Bildschirm,
PDF, Ausdrucke, Export- und Übertragungsdateien).
Die Software wird von Benjamin Tobies als Privatperson entwickelt und
unentgeltlich sowie quelloffen unter der GNU Affero General Public License
Version 3 (AGPLv3) bereitgestellt.
ihre Aktualisierung erhoben.
Dienstleistung zustande. Es besteht **kein Auftrags-, Werk- oder
Dienstverhältnis** zwischen dem Herausgeber und den Anwendern.
Fehlerbehebung, Weiterentwicklung, Aktualisierungen, Sicherheitsupdates,
Verfügbarkeit oder Fortführung des Projekts.
Er erhält keinen Zugriff auf die Daten der Einrichtung; die Software läuft
ausschließlich auf deren eigenen Rechnern.
Es gilt der Gewährleistungs- und Haftungsausschluss der Lizenz. Verbindlich ist
der englische Originalwortlaut in der beiliegenden Datei LICENSE:
15. Disclaimer of Warranty. THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE
EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. […] THE PROGRAM IS PROVIDED "AS IS"
WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND […] THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND
PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU.
>
16. Limitation of Liability. IN NO EVENT […] WILL ANY COPYRIGHT HOLDER […]
BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR
CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM
(INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF DATA […]).
>
17. Kann dieser Ausschluss nach örtlichem Recht keine Wirkung entfalten,
ist dasjenige örtliche Recht anzuwenden, das einem **vollständigen Verzicht auf
jede zivilrechtliche Haftung** im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten
kommt.
Sinngemäß auf Deutsch (unverbindliche Übersetzung): Die Software wird **ohne
jede Gewährleistung** überlassen — insbesondere ohne Zusicherung von
Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität, unterbrechungsfreier Verfügbarkeit oder Freiheit von
Fehlern und Schadsoftware. Das gesamte Risiko hinsichtlich Qualität und
Leistungsfähigkeit trägt der Anwender.
Der Herausgeber haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden,
Nachteile, Aufwendungen oder Ansprüche gleich welcher Art, die aus der Nutzung,
der Nichtnutzung, dem Ausfall, einer Fehlfunktion, einer Fehlbedienung oder
einer Fehlinterpretation der Software entstehen. Das gilt für unmittelbare und
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, und ausdrücklich
auch für die folgenden Bereiche:
Pflege und Behandlung
Mitarbeitenden oder Dritten
angezeigter Angaben getroffen wurden
Dokumentation
Dokumentation
Warnungen und Hinweise
Prüfungen und Aufsicht
Qualitätsprüfungen, Begutachtungen, Regelprüfungen, Anlassprüfungen und
Wiederholungsprüfungen
Veröffentlichungen von Prüfergebnissen
Zwangsgelder, Auflagen, Betriebseinschränkungen oder Untersagungen
Abrechnung und Vergütung
Leistungsnachweise, DTA-/EDIFACT-Übermittlungen und E-Rechnungen
Verjährungsverluste, Vorwürfe der Falschabrechnung
Personal, Arbeitszeit und Entgelt
Ausgleichsberechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, SEPA-Zahlungen,
Meldungen und Bescheinigungen
Mindestlohnrecht
Installation, Update und Betrieb
oder deren Abbruch — einschließlich der mitgelieferten Skripte
Berechtigungen oder Diensten des Rechners
Netzwerk, Virenschutz oder Systemaktualisierungen
Daten
von Daten, Datenbanken, Sicherungen, Schlüsseldateien und Ausdrucken
Folgen, einschließlich Melde- und Informationspflichten sowie Bußgeldern
Unlesbarkeit verschlüsselter Angaben
Betrieb allgemein
Rufschädigung, Vertragsstrafen und Ansprüche Dritter
Fassungen der Software. Die AGPLv3 gestattet ausdrücklich die Veränderung und
Weitergabe; für fremde Fassungen haftet ausschließlich, wer sie verändert oder
weitergegeben hat.
Die Einrichtung, die die Software einsetzt, trägt die alleinige Verantwortung
für:
einschließlich eines Probebetriebs mit Testdaten
durch qualifiziertes Personal
Ernstfall, einschließlich der Verschlüsselungsschlüssel
Heimrecht, Arbeitsrecht, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten)
nicht verfügbar ist
Vor dem Produktiveinsatz ist die Software zu prüfen. Wer sie ohne vorherige
Prüfung produktiv einsetzt, handelt auf eigenes Risiko.
Kein Bestandteil dieses Ökosystems ist ein Medizinprodukt im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Die Software dokumentiert, organisiert, zählt
und rechnet — sie bewertet keine Gesundheitszustände, stellt keine Diagnosen,
gibt keine Therapieempfehlungen und trifft keine medizinischen oder
pflegefachlichen Entscheidungen. Alle fachlichen Entscheidungen treffen
ausschließlich die qualifizierten Anwender.
Die vorstehenden Ausschlüsse gelten soweit gesetzlich zulässig. Unberührt
bleiben insbesondere:
Gesundheit**
werden können
Dieser Hinweis steht hier ausdrücklich, weil ein Ausschluss, der Unmögliches
behauptet, im Ernstfall wertlos wäre. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle
der unwirksamen tritt diejenige zulässige Regelung, die dem Ausschluss am
nächsten kommt (vgl. AGPLv3 § 17).
Bei Widersprüchen zwischen diesem Text und der AGPLv3 geht die AGPLv3 vor.
Dieser Text erläutert und ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht.
Benjamin Tobies — Pflegedozi
Spierling 9, 25917 Stadum, Deutschland
info@pflegedozi.de · www.pflegedozi.de
Der Kontakt dient Fragen zum Projekt. Aus einer Antwort entsteht keine
Zusicherung, keine Gewährleistung und keine Haftungsübernahme.
Das Kernmodul führt die Pflegedokumentation und stellt die zentrale
Schnittstelle bereit, aus der alle übrigen Module ihre Stammdaten beziehen.
behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegefachkräften. Das Modul
erfasst und zeigt an, was Menschen eingetragen haben; es beurteilt nichts.
administrative Hilfen auf Grundlage menschlich gesetzter Plandaten. Sie sind
keine Aussage über gesundheitliche Dringlichkeit und ersetzen keine
Übergabe, keine Visite und keine fachliche Einschätzung.
die übrigen Module eingeschränkt oder gar nicht. Die Einrichtung hat dafür ein
Ausweichverfahren vorzuhalten.
Sicherung, Wiederherstellbarkeit und Zugriffsschutz ist sie verantwortlich.
*Teil A wird aus einer gemeinsamen Vorlage erzeugt und ist in allen Modulen
des Ökosystems wortgleich. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.*
Benjamin Tobies — Pflegedozi · Spierling 9, 25917 Stadum · info@pflegedozi.de · pflegedozi.org